Sichtung der Vorbefunde
Bei der Sichtung der Vorbefunde geht es vor allem um das Berücksichtigen von Arztbriefen, den darin beschriebenen Ergebnissen diagnostischer Untersuchungen, OP-Berichten, Schrittmacherkontrollen, Befundberichten bildgebender Verfahren und von Laborwerten.
Bei Bedarf werden fehlende Vorbefunde angefordert.
Nur in Ausnahmefällen müssen CTs, MRTs oder Herzkatheterfilme am Bildschirm betrachtet werden.